Vierte Verhandlungsrunde geht in die Verlängerung – Wir auch!

Am 14.05.24 hat der Arbeitgeber ein neues Angebot vorgelegt. Siehe Tarifinfo 20. Sicherlich ist dieses Angebot besser als das Erste, aber auch in diesem Angebot ist der tabellenwirksame Anteil zu gering. Die zurückliegende Inflation hingegen ist voll tabellenwirksam!

Die Verhandlungen stehen vor einer entscheidenden Phase und es stellt sich die Frage, ob die Arbeitgeberseite ihre Strategie überdenken muss. Ein fairer Kompromiss tut beiden Verhandlungspartnern weh. In Zeiten von Rekordgewinnen, auch in Form von massiver Investitionen in FTTH Netze, ist das aktuelle Angebot unzureichend. Die Spannung steigt, während wir unsere Positionen festigen und den Druck weiter aufrechterhalten müssen. Durchhaltevermögen zeigen ist jetzt die Devise und den Druck punktuell erhöhen. Deshalb ruft ver.di erneut zum Warnstreik am 16.05.24 mit Treffpunkt am Waldstadion in Frankfurt auf.

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4. Verhandlungsrunde – Jetzt kommts drauf an!

Bereits der letzte doppeltägige Warnstreik, am Montag und Dienstag, hatte erhebliche Auswirkungen (siehe Tarifinfo 17). Pünktlich zum 4., zunächst letzten, Verhandlungstermin wollen wir nochmal deutlich machen, das wir ein vernünftiges Angebot vom Arbeitgeber erwarten! Daher ruft ver.di in der kommenden Woche, am Montag, den 13.05.2024 erneut zu Warnstreiks auf. Jede*r Einzelne ist wichtig, seid dabei, denn IHR macht den Unterschied!

Grafik einer Frau mit Megaphone
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Inflation macht auch vorm Service nicht halt!

Und weil drei Verhandlungsrunden bisher kein Ergebnis gebracht haben und das von den Arbeitgebern eingebrachte Angebot völlig unzureichend ist, ruft ver.di zur entscheidenden vierten Verhandlungsrunde zum Warnstreik in der DT S am Sonntag den 12.05.24 in Frankfurt und Fulda auf.

Dieser Warnstreik findet ausschließlich digital statt! Daher treffen wir uns zu einer virtuellen Streikversammlung,
am 12. Mai 2024 von 10 Uhr bis 11 Uhr.
Dort könnt ihr dann auch euren QR Code scannen lassen, oder erfahrt wohin ihr diesen senden müsst.
Webex Meetings gehen auch am privaten Smartphone, bitte vorher die Webex App installieren.

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Ein richtiger Schritt, aber…

das Angebot kann nur ein Anfang sein. In der 3. Verhandlungsrunde legte der Arbeitgeber, das aus seiner Sicht, „höchste Angebot, welches es in Tarifrunden bei der Telekom jemals gegeben hat!“ vor.

Doch was davon wirkt wirklich langfristig? Nach intensiven Diskussionen kommt die ver.di-Verhandlungskommission zu dem Entschluss, dass dieses Angebot nicht ausreichend ist und deutlich nachgebessert werden muss.

Der Arbeitgeber zeigte sich bereits von den vergangenen Streikaktionen beeindruckt, dies hatte er der Verhandlungskommission gegenüber klar zum Ausdruck gebracht.

Um unseren Forderungen und deren Notwendigkeit noch weiter Nachdruck zu verleihen, ruft ver.di am kommenden Montag und Dienstag (06.+07.05.24) zu weiteren Warnstreiks auf.

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3. Verhandlungsrunde

Wir fahren am Montag, den 29.04., nach Mainz und treffen unsere Mitstreiker*innen aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland, um gemeinsam für unseren verdienten Inflationsausgleich zu kämpfen!

Ein Hinweis vorab, ihr könnt euren Abfahrtsort gern heimatnah wählen. Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert, also schaut am Besten am Vorabend nochmal nach etwaigen Änderungen.

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Kein Angebot in der 2. Verhandlungsrunde

Wie schon in der Tarifinfo 12 berichtet, hat der Arbeitgeber auch in der 2. Verhandlungsrunde kein Angebot vorgelegt, sondern lediglich mögliche Komponenten umrissen. Der einzige konkrete Wunsch des Arbeitgebers ist eine Laufzeit von 28 Monaten. Unserer Meinung nach eine ungleiche Risikoverlagerung in turbulenten Zeiten.

Daher ruft ver.di am 23.04.24 bundesweit zu lokalen Warnstreiks auf.

Eine Grafik einer Frau mit Megaphone
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2. Verhandlungsrunde am 15.-16.04.24

Vom 15.-16.04.2024 findet in Siegburg die 2. Verhandlungsrunde zur Tarifrunde Telekom 2024 statt. Hier muss aus unserer Sicht ein verhandlungsfähiges Angebot auf den Tisch! Bisher gehen die Arbeitgeber überhaupt nicht auf die ver.di-Forderung ein und haben kein Angebot eingebracht.

Den genauen Streikaufruf findet ihr in den pdf Dateien am Ende das Artikels.

Warnstreik vor Ort

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Verhandlungsstart – Fotoaktion

Letzten Freitag, am 15.03. wurde von der Tarifkommission unsere Forderung beschlossen. Näheres dazu findet ihr in der

Am 19.03. beginnen die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber. Obwohl die Tarifverträge noch bis Ende März laufen, kannst du schon jetzt die Verhandlungskommission unterstützen und zeigen, dass du ein Plus im Geldbeutel brauchst.

Mach‘ dafür ein Foto und schick‘ es uns! Ganz egal, ob im Homeoffice, am Standort oder im Außendienst. Zeig‘ dem Arbeitgeber, dass du bereit bist.

Wichtig ist, dass wir dieses Bild auch öffentlich zeigen dürfen. Daher bitten wir dich, uns zu erlauben, dein Bild in eine große Collage zu integrieren, in der wir möglichst viele Kolleg*innen zeigen wollen. Im Idealfall wollen wir auch besonders tolle Bilder direkt benutzen und u.a. auch in den sozialen Medien auf unsere Tarifrunde aufmerksam zu machen. Dein Einverständnis dazu kannst du uns aber getrennt geben, oder eben nicht falls du dies nicht wünscht.

Mach‘ ein Foto und sende es uns per Klick/Touch auf den Mailbutton zu. Die notwendige Datenschutzerklärung ist in der Mail vorausgefüllt. Du kannst aber gern die Zustimmung eines Punktes verneinen. Dann werden wir dein Bild zu dem jeweiligen Zweck nicht benutzen.

Danke für deine Unterstützung

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Du kannst und die Mail auch manuell schicken, einfach an fotoaktion@beg-verdi.de und folgende Datenschutzerklärung beifügen.

Bitte beachte wir können Fotos nur mit Datenschutzerklärung verwenden.

Datenschutzerklärung:

Ja, ich erkläre mich einverstanden, dass ver.di mein Foto in einer Collage zur Tarifrunde benutzen darf.

Ja, ich erkläre mich weiterhin dazu bereit, dass ver.di darüber hinaus mein Foto individuell verwenden darf.

Mit der Einsendung von Fotodateien, stimmen Sie ausdrücklich einer unentgeltlichen Nutzung für die oben aufgeführten Verwertungszwecke zeitlich und räumlich unbeschränkt zu. Sie sind damit einverstanden, dass das Foto übermittelt und öffentlich zugänglich gemacht werden darf,  auch auf Drittplattformen (z. B. Facebook u. a.).

Steht ihnen im Zusammenhang mit ihrem Material ein Urheberrecht oder sonstiges Recht zu, so räumen sie ver.di zeitlich und räumlich unbeschränkt die nicht exklusiven Nutzungsrechte ein.

Sie garantieren, dass keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden.

Sie garantieren, Inhaber sämtlicher für die vorgenannten Nutzungen erforderlichen Rechte am Material zu sein/oder über diese Rechte verfügen zu können und dass durch diese Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden. Sie garantieren, dass die ver.di zugestandenen Rechte nicht mit dem Recht eines Dritten belastet sind und kein Dritter mit ihrer Wahrnehmung beauftragt ist.

Weitere Informationen zum Datenschutz unter datenschutz.verdi.de


Alternativ könnt ihr auch die PDF Datenschutzerklärung beifügen.

https://frankfurttechnik.beg-verdi.de/wp-content/uploads/2024/03/Datenschutzerklaerung.pdf


Ausführliche Datenschutzbestimmungen (zum Erweitern klicken)

Einwilligungserklärung über die Veröffentlichung

a) meines Fotos / Videos
b) meiner personenbezogenen Daten in folgenden Publikationen und Webseiten:

Webseite https://tk-it.verdi.de und Instagram, Facebook, YAM (Telekom Intranet)

Veröffentlichung meines Fotos / Videos Mit der Veröffentlichung meines Fotos / Videos – Anlage* (Foto / Video mit Unterzeichnung der/s Abgebildeten) – im Internet auf den oben genannten Publikationen und Webseiten – zu Repräsentationszwecken bin ich einverstanden. Ich bin mir darüber im Klaren, dass Fotos und/oder Videos im Internet von beliebigen Personen abgerufen werden können. Zudem bin ich damit einverstanden, dass mein Foto in Zusammenhang einer Aktion zur Erhöhung der Ausbildungsquote im Telekom Konzern von ver.di verwendet wird.

Die Bestimmungen über die Abgabe einer Einverständniserklärung nach Art. 6 Abs. 1 a) und Art. 7 DSGVO, § 26 BDSG und des § 22 Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KUG) habe ich zur Kenntnis genommen (s. Anhang) und bin hiermit auf die zweckgebundene Nutzung hingewiesen worden. Meine Einverständniserklärung erfolgt freiwillig und kann nach Art. 17 DSGVO von mir widerrufen werden.

Auszüge aus KUG, DSGVO und BDSG

§ 22 Satz 1 Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KUG)

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

Artikel 6 Abs. 1 DSGVO Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:

a) Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben

b) die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen

c) die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt;

d) die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen;

e) die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;

f) die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Drittenerforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich beider betroffenen Person um ein Kind handelt. Unterabsatz 1 Buchstabe f gilt nicht für die von Behörden in Erfüllung ihrer Aufgaben vorgenommene Verarbeitung.

Artikel 7 DSGVO Bedingungen für die Einwilligung

(1) Beruht die Verarbeitung auf einer Einwilligung, muss der Verantwortliche nachweisen können, dass die betroffene Person in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt hat.

(2) Erfolgt die Einwilligung der betroffenen Person durch eine schriftliche Erklärung, die noch andere Sachverhalte betrifft, so muss das Ersuchen um Einwilligung in verständlicher und leicht zugänglicher Form ineiner klaren und einfachen Sprache so erfolgen, dass es von den anderen Sachverhalten klar zu unterscheiden ist. Teile der Erklärung sind dann nicht verbindlich, wenn sie einen Verstoß gegen diese Verordnungdarstellen.

(3) Die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf derEinwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Die betroffene Person wird vor Abgabe der Einwilligung hiervon in Kenntnis gesetzt.Der Widerruf der Einwilligung muss so einfach wie die Erteilung der Einwilligung sein.

(4) Bei der Beurteilung, ob die Einwilligung freiwillig erteilt wurde, muss dem Umstand in größtmöglichem Umfang Rechnung getragen werden, ob unter anderem die Erfüllung eines Vertrags, einschließlich der Erbringung einer Dienstleistung, von der Einwilligung zu einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten abhängig ist, die für die Erfüllung des Vertrags nicht erforderlich sind.

§ 26 BDSG Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses

(1) Personenbezogene Daten von Beschäftigten dürfen für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses verarbeitet werden, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnissesoder nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung oderzur Ausübung oder Erfüllung der sich aus einem Gesetz oder einem Tarifvertrag, einer Betriebs- oderDienstvereinbarung (Kollektivvereinbarung) ergebenden Rechte und Pflichten der Interessenvertretungder Beschäftigten erforderlich ist. Zur Aufdeckung von Straftaten dürfen personenbezogene Daten vonBeschäftigten nur dann verarbeitet werden, wenn zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte denVerdacht begründen, dass die betroffene Person im Beschäftigungsverhältnis eine Straftat begangen hat,die Verarbeitung zur Aufdeckung erforderlich ist und das schutzwürdige Interesse der oder des Beschäftigten an dem Ausschluss der Verarbeitung nicht überwiegt, insbesondere Art und Ausmaß im Hinblick aufden Anlass nicht unverhältnismäßig sind.

(2) Erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten von Beschäftigten auf der Grundlage einer Einwilligung, so sind für die Beurteilung der Freiwilligkeit der Einwilligung insbesondere die im Beschäftigungsverhältnis bestehende Abhängigkeit der beschäftigten Person sowie die Umstände, unter denen die Einwilligung erteilt worden ist, zu berücksichtigen. Freiwilligkeit kann insbesondere vorliegen, wenn für die beschäftigte Person ein rechtlicher oder wirtschaftlicher Vorteil erreicht wird oder Arbeitgeber und beschäftigte Person gleichgelagerte Interessen verfolgen. Die Einwilligung bedarf der Schriftform, soweit nicht wegen besonderer Umstände eine andere Form angemessen ist. Der Arbeitgeber hat die beschäftigte Person über den Zweck der Datenverarbeitung und über ihr Widerrufsrecht nach Artikel 7 Absatz 3der Verordnung (EU) 2016/679 in Textform aufzuklären.

https://frankfurttechnik.beg-verdi.de/wp-content/uploads/2024/03/Datenschutzerklaerung.pdf


Noch ein Hinweis: Parallel zu unserer hessischen Fotoaktion findet auch eine bundesweite Fotoaktion von ver.di statt. Weitere Infos dazu geben wir euch nächste Woche.