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Du kannst und die Mail auch manuell schicken, einfach an fotoaktion@beg-verdi.de und folgende Datenschutzerklärung beifügen.
Bitte beachte wir können Fotos nur mit Datenschutzerklärung verwenden.
Datenschutzerklärung:
Ja, ich erkläre mich einverstanden, dass ver.di mein Foto in einer Collage zur Tarifrunde benutzen darf.
Ja, ich erkläre mich weiterhin dazu bereit, dass ver.di darüber hinaus mein Foto individuell verwenden darf.
Mit der Einsendung von Fotodateien, stimmen Sie ausdrücklich einer unentgeltlichen Nutzung für die oben aufgeführten Verwertungszwecke zeitlich und räumlich unbeschränkt zu. Sie sind damit einverstanden, dass das Foto übermittelt und öffentlich zugänglich gemacht werden darf, auch auf Drittplattformen (z. B. Facebook u. a.).
Steht ihnen im Zusammenhang mit ihrem Material ein Urheberrecht oder sonstiges Recht zu, so räumen sie ver.di zeitlich und räumlich unbeschränkt die nicht exklusiven Nutzungsrechte ein.
Sie garantieren, dass keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden.
Sie garantieren, Inhaber sämtlicher für die vorgenannten Nutzungen erforderlichen Rechte am Material zu sein/oder über diese Rechte verfügen zu können und dass durch diese Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden. Sie garantieren, dass die ver.di zugestandenen Rechte nicht mit dem Recht eines Dritten belastet sind und kein Dritter mit ihrer Wahrnehmung beauftragt ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz unter datenschutz.verdi.de
Alternativ könnt ihr auch die PDF Datenschutzerklärung beifügen.
https://frankfurttechnik.beg-verdi.de/wp-content/uploads/2024/03/Datenschutzerklaerung.pdf
Ausführliche Datenschutzbestimmungen (zum Erweitern klicken)
Einwilligungserklärung über die Veröffentlichung
a) meines Fotos / Videos
b) meiner personenbezogenen Daten in folgenden Publikationen und Webseiten:
Webseite https://tk-it.verdi.de und Instagram, Facebook, YAM (Telekom Intranet)
Veröffentlichung meines Fotos / Videos Mit der Veröffentlichung meines Fotos / Videos – Anlage* (Foto / Video mit Unterzeichnung der/s Abgebildeten) – im Internet auf den oben genannten Publikationen und Webseiten – zu Repräsentationszwecken bin ich einverstanden. Ich bin mir darüber im Klaren, dass Fotos und/oder Videos im Internet von beliebigen Personen abgerufen werden können. Zudem bin ich damit einverstanden, dass mein Foto in Zusammenhang einer Aktion zur Erhöhung der Ausbildungsquote im Telekom Konzern von ver.di verwendet wird.
Die Bestimmungen über die Abgabe einer Einverständniserklärung nach Art. 6 Abs. 1 a) und Art. 7 DSGVO, § 26 BDSG und des § 22 Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KUG) habe ich zur Kenntnis genommen (s. Anhang) und bin hiermit auf die zweckgebundene Nutzung hingewiesen worden. Meine Einverständniserklärung erfolgt freiwillig und kann nach Art. 17 DSGVO von mir widerrufen werden.
Auszüge aus KUG, DSGVO und BDSG
§ 22 Satz 1 Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KUG)
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
Artikel 6 Abs. 1 DSGVO Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
a) Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben
b) die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen
c) die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt;
d) die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen;
e) die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
f) die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Drittenerforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich beider betroffenen Person um ein Kind handelt. Unterabsatz 1 Buchstabe f gilt nicht für die von Behörden in Erfüllung ihrer Aufgaben vorgenommene Verarbeitung.
Artikel 7 DSGVO Bedingungen für die Einwilligung
(1) Beruht die Verarbeitung auf einer Einwilligung, muss der Verantwortliche nachweisen können, dass die betroffene Person in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt hat.
(2) Erfolgt die Einwilligung der betroffenen Person durch eine schriftliche Erklärung, die noch andere Sachverhalte betrifft, so muss das Ersuchen um Einwilligung in verständlicher und leicht zugänglicher Form ineiner klaren und einfachen Sprache so erfolgen, dass es von den anderen Sachverhalten klar zu unterscheiden ist. Teile der Erklärung sind dann nicht verbindlich, wenn sie einen Verstoß gegen diese Verordnungdarstellen.
(3) Die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf derEinwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Die betroffene Person wird vor Abgabe der Einwilligung hiervon in Kenntnis gesetzt.Der Widerruf der Einwilligung muss so einfach wie die Erteilung der Einwilligung sein.
(4) Bei der Beurteilung, ob die Einwilligung freiwillig erteilt wurde, muss dem Umstand in größtmöglichem Umfang Rechnung getragen werden, ob unter anderem die Erfüllung eines Vertrags, einschließlich der Erbringung einer Dienstleistung, von der Einwilligung zu einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten abhängig ist, die für die Erfüllung des Vertrags nicht erforderlich sind.
§ 26 BDSG Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses
(1) Personenbezogene Daten von Beschäftigten dürfen für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses verarbeitet werden, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnissesoder nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung oderzur Ausübung oder Erfüllung der sich aus einem Gesetz oder einem Tarifvertrag, einer Betriebs- oderDienstvereinbarung (Kollektivvereinbarung) ergebenden Rechte und Pflichten der Interessenvertretungder Beschäftigten erforderlich ist. Zur Aufdeckung von Straftaten dürfen personenbezogene Daten vonBeschäftigten nur dann verarbeitet werden, wenn zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte denVerdacht begründen, dass die betroffene Person im Beschäftigungsverhältnis eine Straftat begangen hat,die Verarbeitung zur Aufdeckung erforderlich ist und das schutzwürdige Interesse der oder des Beschäftigten an dem Ausschluss der Verarbeitung nicht überwiegt, insbesondere Art und Ausmaß im Hinblick aufden Anlass nicht unverhältnismäßig sind.
(2) Erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten von Beschäftigten auf der Grundlage einer Einwilligung, so sind für die Beurteilung der Freiwilligkeit der Einwilligung insbesondere die im Beschäftigungsverhältnis bestehende Abhängigkeit der beschäftigten Person sowie die Umstände, unter denen die Einwilligung erteilt worden ist, zu berücksichtigen. Freiwilligkeit kann insbesondere vorliegen, wenn für die beschäftigte Person ein rechtlicher oder wirtschaftlicher Vorteil erreicht wird oder Arbeitgeber und beschäftigte Person gleichgelagerte Interessen verfolgen. Die Einwilligung bedarf der Schriftform, soweit nicht wegen besonderer Umstände eine andere Form angemessen ist. Der Arbeitgeber hat die beschäftigte Person über den Zweck der Datenverarbeitung und über ihr Widerrufsrecht nach Artikel 7 Absatz 3der Verordnung (EU) 2016/679 in Textform aufzuklären.
https://frankfurttechnik.beg-verdi.de/wp-content/uploads/2024/03/Datenschutzerklaerung.pdf
Noch ein Hinweis: Parallel zu unserer hessischen Fotoaktion findet auch eine bundesweite Fotoaktion von ver.di statt. Weitere Infos dazu geben wir euch nächste Woche.